Benjamin Koch besitzt seit Januar 2017 die Erlaubnis zur Berufmäßigen Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie.
Das bedeutet für Sie das nicht nur von meinen Coachingleistungen sondern auch von meinen therapeutischen Erfahrungen profitieren können.
Meine Leistungen diesbezüglich umfassen:
Grundsätzlich sind meine Leistungen auf Selbstzahlerbasis was folgende Vorteile für Sie besitzt:
Nach §13 Abs.3 SGB 5 haben Sie Anspruch auf das Kostenerstattungsverfahren wenn innerhalb von 3 Monaten keinen Therapieplatz frei wird. Dies sollten sie aber unbedingt mit ihrer Krankenkasse vorher abklären. Wichtig dafür ist: