Benjamin Koch ist September 2022 appobierter Psychologischer Psychotherapeut in Jena
Das bedeutet für Sie das die Therapien von den privaten Krankenkassen übernommen werden.
Meine Leistungen diesbezüglich umfassen:
- Burnout
- Angststörungen
- Depression
- Essstörungen
- Soziale Phobie
- Zwangsstörung
- Störung der Impulskontrolle
- Persönlichkeitsstörungen
- Hypnose
- Schmerzpsychotherapie
Darüber hinaus sind meine Leistungen auf Selbstzahlerbasis was folgende Vorteile für Sie besitzt:
- kurze Wartezeiten (meisten 2 Wochen)
- kein Vermerk in Krankenakten (was zur Verteuerung bei Wechsel der Kassen oder Neuabschlüssen kommen könnte)
- Dauer und Intensität der Therapie kann gemeinsam bestimmt werden
Nach §13 Abs.3 SGB 5 haben Sie Anspruch auf das Kostenerstattungsverfahren wenn innerhalb von 3 Monaten keinen Therapieplatz frei wird. Dies sollten sie aber unbedingt mit ihrer Krankenkasse
vorher abklären. Wichtig dafür ist:
- eine „Dringlichkeitsüberweisung“ vom Hausarzt mit der Empfehlung zu einer ambulanten Psychotherapie,
- eine Übersicht der Bemühungen im Bereich der Psychotherapie (mindestens 4 Therapeuten kontaktiert mit Wartezeiten von mehr als drei Monaten)
- Ihren formlosen Antrag auf Kostenerstattung